AGB´s des Waldparks der Kultur und Erholung GmbH

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für die Nutzung von Dienstleistungen, erbracht durch

DEN WALDPARK DER KULTUR UND ERHOLUNG „MYŚLĘCINEK” GmbH  IN BYDGOSZCZ

 

I. DIE REGELN DER NUTZUNG VON DIENSTLEISTUNGEN, ERBRACHT DURCH DEN PARK DER KULTUR UND ERHOLUNG "MYŚLĘCINEK”

§ 1. Der Waldpark der Kultur und Erholung „Myślęcinek”  GmbH in Bydgoszcz, auch genannt als Der Park ”Myślęcinek” liefert eine Dienstleistung, die den Kunden Zugang zu folgenden Objekten garantiert:

                      4.1.      SKILIFT

                      4.2.      SKIPISTE

  1.       DER BOTANISCHE GARTEN
  2.       DER GARTEN DER POLNISCHEN FAUNA
  3.       VERGNÜGUNGSPARK
  4.       GANZJÄHRLICHES ERHOLUNGSZENTRUM

                      4.3.      FAHRRADBAHN

                      4.4.      GOLFAKADEMIE

           5.         ANGELANLAGEN

           6.         KUJAWISCH – POMMERISCHES ÖKOLOGIE-BILDUNGSZENTRUM

           7.         REITHOF (externer Anbieter)

           8.         GEBIET VON WALDRUHE

§ 2. Perosnen, die sich auf dem Gebiet des Parks „Myślęcinek”  befinden, sind zur Einhaltung von allgemeinen Regeln:

  1.      ruhiges und friedliches verhalten,
  2.      Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit,
  3.      alle Objekte und Geräte auf dem Gelände achten,
  4.      alle Straßenschilder sowie andere Hinweise auf dem Parkgelände achten,
  5.      sich mit den AGB´s zur Nutzung von Objekten und Geräten auf dem Parkgelände vertraut machen.

   Die AGB´s sind bei den Eintritten zu den jeweiligen Objekten verfügbar sowie auf der Internetseite www.lpkiw.bydgoszcz.com.

      § 3. Auf dem Parkgelände „Myślęcinek”  ist folgendes zugelassen:

  1.    Fahrt mit den Akkumulatinswagen,
  2.    Fahrrad zu fahren auf allen Radwegen des Parks, außer auf dem Gelände des Botanischen Gartens, Des Gartens der Polnische Fauna, des Vergnügungsparks, des Reithofs sowie des Golfplatzes,
  3.    zweckgerechte Nutzung aller Parkgeräte,
  4.    Reiten im Waldgebiet, auf den durch den Vorstand des Parks  „Myślęcinek” gekennzeichneten Reitwegen sowie außerhalb des Waldgebietes auf den dafür speziell beschilderten Wegen,
  5.    Nutzung von Wiesen und Rasenanlagen.

§ 4. Verkauf auf dem Gelände des Parks „Myślęcinek”  ist ausschließlich auf den, durch den Vorstand des Waldparks der Kultur und Erholung „Myślęcinek” GmbH in Bydgoszcz, ausgewiesenen Orten zugelassen.

§ 5. Auf Grund von Reichtum an einzigartiger, vielfältiger Flora und Fauna auf dem Parkgelände „Myślęcinek”  ist folgendes verboten:

  1.     Hunde freilaufen zu lassen sowie alle, als agressiv eingestuften, Hunde ohne Maulkorb an der Leine zu führen,
  2.     Mitführen von Tieren auf Kinderspielsplätzen sowie in die Sandkästen,
  3.     Verschmutzung der Wälder, Seen und des Erdbodens,
  4.     Zerstörung von Geräten, von Wirtschafts-, erholungs-turistischen und technischen Objekten sowie allen Hinweisschildern und -tafeln,

5.         Verscheuchen der Tiere, Zerstörung von Brutplätzen, Nesten sowie anderen Tierverstecken, Orten der Fortpflanzung, Höhlen und Ameisenhaufen,

6.      Zerstörung und Beschädigung von Bäumen, Büschen und anderen Pflanzen sowie das Pflücken von Blumen,

7.      Angeln ohne Genehmigung,

8.       Baden und Autowaschen in den Seeanlagen des Parks,

9.     Einfahrt mit Autos, außer Sie können eine Einfahrtsgenehmigung vorweisen, die durch den Parkvorstand ausgestellt wurde,

10.    Das Parken der Fahrzeuge auf dem Rasenstreifen sowie die Nutzung von Hupen, außer in den Situationen, die das Auslösen eines Alarms erfordern,

  1.     selbständiges Anzünden des Lagerfeuers und verursachen einer Brandgefahr,
  2.     ohne einer Genehmigung des Parkvorstands:

                    - zu zelten,

                    - Organisierung von Feiern und Sportwettkämpfen,

                    - Aufbau und Befestigung von Objekten, Geräten und Werbung,

 13.        Einführung und Konsum von alkoholhaltigen Getränken auf dem Parkgelände, außer auf den dafür speziell bestimmten Plätzen sowie an den Verkaufsstellen derartiger Getränke.

 

 

II.  REGELN FÜR DIE NUTZUNG DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN PARKOBJEKTE

§ 6. Die Nutzung der, zur Verfügung gestellten, Parkobjekte kann kostenpflichtig oder kostenfrei sein.

  1. Kostenpflichtige Objekte des Parks „Myślęcinek”, die zur Verfügung gestellt werden:

              - Der Garten der Polnischen Fauna (Besuch),

              - Kujawisch – Pommerisches Ökologie-Bildungszentrum,

              - Vergnügungspark,

              - Skilift,

              - Parkplätze (während der Feiern sowie am Wochenende und an Feiertagen),

              - Golfakademie,

              - Seeanlagen,

              - Reithof,

              - Toiletten,

              - Verkausstellen sowie Einkaufsläden.

1.1. Preise für die Nutzung von Dienstleistungen, die durch den Park „Myślęcinek” erbracht werden, bestimmt der Vorstand der Parkgesellschaft. Preise für die Nutzung von Objekten, die an externe Firmen auf dem Parkgelände verpachtet wurden, bestimmt der jeweilige externe Firmeninhaber.

1.2. Regeln für die Nutzung von kostenpflichtigen Dienstleistungen des Parks „Myślęcinek” :

               - die erworbene Eitrittskarte muss man zwecks Kontrolle behalten,

               - die Eintrittskarte ist nur am Tag ihres Erwerbs gültig

               - richtig entwerte Eintrittskarte soll einen abgerissenen Kontrollcoupon oder einen anderen erkennbaren Entwertungshinweis vorweisen,

               - das Angeln darf ausschließlich mit einer entsprechend erworbenen Genehmigung betrieben werden,

               - Kontrolle der Eintrittskarten darf nur von Personen durchgeführt werden, die einen vom Vorstand des Parks „Myślęcinek” erteilten Berechtigungsschein vorweisen können.

2.            Kostenfreie Objekte des Parks „Myślęcinek”, die den Besuchern zur Verfügung gestellt werden:

               - Der Botanische Garten (Eintritt möglich ab 09.00 Uhr bis zum Sonnenuntergang),

               - Nutzung von restlichen Grünanlagen des Parkgeländes,

               - Nutzung der Wege für eine Fahrradtour oder Skaten,

               - Kinderspielplätze,

               - Fußball- und Tennisplätze.

 

 

III.  PFLICHTEN DES PARKBETREIBERS GEGENÜBER DEN BESUCHERN

§ 7. Der Waldpark der Kultur und Erholung „Myślęcinek” GmbH in Bydgoszcz erbringt im Ausführen seiner Dienstleistungen, gegenüber den Besuchern des Parkgeländes, folgende Pflichten:

  1. regelmäßige, für den Abnehmer verständliche, Auskunftserteilung bezüglich der Regeln für die Nutzung von Dienstleistungen, die vom Park „Myślęcinek” erbracht werden,
  2. sichert freien Zugang zu allen Parkobjekten,
  3. sorgt für die Sicherheit der Parkbesucher durch die Kennzeichnung der Spazierwege und Pfade,
  4. sorgt für Ordnung und Sauberkeit aller Geräte und des gesamten Parkgeländes,
  5. lässt die Anwendung ausschließlich technisch einwandfreier Spielgeräte zu,
  6. wirkt gegen eine Zerstörung des Allgemeinguts,
  7. fördert die Wertschätzung der Natur – der didaktische Pfad,
  8. ermöglicht das Ausführen verschiedener Sportarten sowie die aktive und passive Erholung,
  9. gestaltet den Parkbesuch attraktiver durch Organisierung von sämtlichen Feiern, Volksfesten, u.ä..
  10. bereichert ständig die Sammlung von Tierarten und fördert die Tierzucht im Zoo,
  11. sichert einen hohen Hygienestandard der Tiere und deren Auslaufs im Zoo,
  12. wirkt für den Schutz und Erhalt der Vielfältigkeit von Arten der Fauna und Flora,
  13. entwickelt neue Sammlungen von Arten und deren ökologischen Gruppen,
  14. bereichert ständig die Sammlung von Bäumen, Sträuchen und Grünpflanzen auf dem Parkgelände,
  15. entwickelt Lehrprogramme aus dem Bereich der Botanik und Gartenwissen,
  16. fördert die ökologische Bildung von Kindern und Jugendlichen,
  17. verbessert ständig die Form der Präsentation – sensibilisiert die Gesellschaft auf die Problematik des Aussterbens von Arten und stärkt das Bewusstsein zur Vermeidung dieser Prozesse zwecks Erhalt der biologischen Vielfältigkeit.

 

                    IV.  ZUSATZERKLÄRUNG

  1. Die Kontrolle zur Beachtung der AGB´s wird von dazu berechtigten Mitarbeitern des Parks  „Myślęcinek” durchgeführt.
  2. Personen, die zur Verletzung der Gesetze auf dem Parkgelände führen, haben kein Anrecht auf die Rückerstattung der Eintrittskosten, wenn sie aus Sicherheitsgründen aus dam Gelände entfernt werden müssen.

                                                                                                    VORSTANDSVORSITZENDER                                                       

                                                                                                                         Józef Rogacki

Die AGB´s wurden vom Präsidenten der Stadt Bydgoszcz geprüft – Verordnung Nr. 79 / 07 vom 30.01.2007.


 

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